Geschichte der Burg Grafendahn

Die Burgen Altdahn, Grafendahn und Tanstein liegen hintereinander auf 5 Buntsandsteinfelsen oberhalb des Ortes Dahn im südlichen Wasgau.
Grafendahn ist die mittlere der drei Dahner Burgen

Die Quellenlage zur Burg Grafendahn ist dürftig und so bleiben viele Kapitel ihrer frühen Burggeschichte im Dunkeln.  Sie liegt als mittlere der drei Burgen der Dahner Schlössergruppe auf einem Buntsandsteinfelsen oberhalb des Ortes Dahn im südlichen Wasgau zwischen Altdahn und Tanstein.

Man nimmt heute an, dass der Burgfelsen schon in staufischer Zeit (1125 – 1250) zunächst als Reichsburg, später als Lehen des Bischofs von Speyer, mit einer Burgengruppe bebaut war, die den Namen “Burg Than” trug. Mehrere Familien bewohnten diese Großanlage. Bei der Weitergabe an ihre Nachkommen wurden die Burgteile schließlich mit eigenständigen Burgnamen wie “Alt-Dahn” und “nuwen than” (gemeint ist Grafendahn; nicht verwechseln mit der heutigen Burg Neudahn) versehen.

1288 wurde ein Burgfriedensvertrag zwischen den vier Dahner Rittern und ihren Familien geschlossen, in dem sie sich verpflichteten, die Gesamtanlage und ihre Besitzungen gemeinschaftlich gegen Feinde zu verteidigen. Namentlich handelte es sich bei den Dahner Rittern um Konrad III. Mursel, Johann I., Heinrich IV. Sumer, und Konrad IV. von Dahn.

1327/28 kam es nach dem Tode Johann I. zu einem ernsten Erbstreit, in dessen Verlauf die mittlere Burg aus dem Familienverband herausgelöst wurde und 1339 sukzessive an die Grafen von Sponheim ging. Der (neue) Name der Burg Grafendahn drückte den gräflichen Besitz nun auch im Namen aus.

Im Jahr 1400 ließ Graf Simon III. von Sponheim-Vianden Mauern auf dem Burgfelsen zwischen Grafendahn und Tanstein abbrechen und einen Graben zwischen den Felsen schlagen.

Die Schildmauer und der Halsgraben im Westen kunden davon, dass sich der Sponheimer Graf nicht immer im Einvernehmen mit den Dahner Rittern auf den anderen Burgen der Gruppe befand. So ist bekannt, dass Walter III. von Dahn im Jahr 1400 mit Graf Simon III. von Sponheim-Vianden zu Grafendahn in heftigen Streit geraten war, weil letzterer Mauern abgebrochen und Gräben zwischen Grafendahn und Tanstein gezogen hatte.

Die Besitzverhältnisse bis zur Mitte des 15. Jh. waren gepägt von Vererbungen, Besitzwechseln, Verpfändungen und Erbstreitigkeiten. Als der Besitzer von Grafendahn, inzwischen Markgraf Karl I. von Baden, 1462 in der Schlacht von Seckenheim gegen den pfälzer Kurfürsten Friedrich I. (dem Siegreichen) unterlag und in Gefangenschaft geriet, kam Grafendahn in kurpfälzischen Besitz. Ab 1480 kam Grafendahn als Mannlehen an Hans von Drotha (“Hans Drott”), der auch als Besitzer von Burg Berwartstein bekannt ist. In dessen Familie verblieb Grafendahn als Erbmannlehen bis 1549. Danach wechselte das Lehen in den Besitz der Fleckensteiner, wo es bis in das 17. Jahrhundert verblieb. Burg Grafendahn scheint von den Fleckensteinern 1606 nochmals renoviert und auch bewohnt worden zu sein (Grathoff), wohingegen andere Quellen (Burgenlexikon) die Burg Grafendahn bereits 1486 als unbewohnt bezeichnen. 1652 kam Grafendahn in in den Besitz der Schenken von Waldenburg, die diese bis zur Beschlagnahmung durch die französische Revolutionsverwaltung 1793 inne hatten. Grafendahn galt aber bereits 1663 als “zerfallen Gemäuer”. Heute gehört Grafendahn zur Dahner Burgengruppe, die von Burgen – Schlösser – Altertümer Rheinland-Pfalz verwaltet wird.