Burgenkunde

Die Ganerbenburg

Ein besonderer Typ der spätmittelalterlichen Burg ist die Ganerbenburg. Sie beschreibt eine Burganlage, die gleichzeitig mehrere Besitzer hatte und nach festen Regeln, niedergelegt in einem “Burgfriedenvertrag” verwaltet und bewohnt wurde. Diese Art der Besitzteilung einer Burg ist nicht nur in der Pfalz anzutreffen, auch in Frankreich und England und im Rest des Reiches kannte man diese Rechtsform. Die Ganerbenburg war aber nicht nur eine virtuelle (adminisitrative) Form der Burg, sondern auch baulich in der Häufung von Wohn- oder Verwaltungsgebäuden in der Burg festzumachen.

Wie im Kapitel “Das Burgsterben in der Pfalz” dargelegt, entstand eine Ganerbenburg häufig aus wirtschaftlichen Gründen mit dem Ziel, die finanzielle Überforderung des Alleinbesitzers abzuwenden. Hierzu wurden – ähnlich wie in einer heutigen “Wohnungseigentümergemeinschaft”- durch “Teilungserklärung” weitere (Mit-)Besitzer (“Gemeiner”) durch Verkauf von Anteilen an der Gesamtanlage aufgenommen. Manchmal wurde eine Ganerbengemeinschaft aber auch durch Vererbung an mehrere Familienmitglieder begründet.

Die “Teilungserklärung” der Burggemeinschaft hieß damals “Burgfriedensvertrag”. Dieser unterschied zwischen gemeinschaftlich genutzten Elementen, zu denen immer die Wehranlagen und meist auch die Burgkapelle und Küche gehörten, und dem “Sondereigentum”, zumeist den Wohngebäuden. Neben der Burg selbst waren auch die Ländereien der Herrschaft betroffen. Die Unterhaltung der Gemeinschaftsanlagen wurde aus einer Gemeinschaftskasse beglichen (in der heutigen Hauseigentümergemeinschaft würden wir von “Hausgeldzahlungen” sprechen) und auch eine jährliche Ganerbenversammlung zur Beschlussfassung und Aufstellung eines Wirtschaftsplanes gab es schon. Im Burgfriedensvertrag wurde auch festgelegt, welcher Gemeiner welche Waffen und wieviel Munition beizusteuern hatte. Im Beispiel der Burg Landeck waren dies je Gemeiner 2 Hakenbüchsen mit Pulver und 100 Kugeln sowie 2 Armbrüste mit Winde und 100 Bolzen. Die zwei Burgwächter wurden aus der Gemeinschaftskasse besoldet.

Nach außen agierte die Ganerbengemeinschaft bis ins 15.Jhdt. als Gesamtverband mit einer Stimme, später agierte ein Lehensmann als Gesamthänder. Beendet wurde eine Ganerbengemeinschaft, wenn es einem Vertragspartner gelang, die übrigen Gemeiner auszukaufen oder durch Tausch mit anderen Besitzanteilen zu einer Besitzkonsolidierung zu kommen.

Ein (noch) übersichtliches Beispiel, wie wechselhaft sich Besitzverhältnisse an einer Burg entwickeln konnten, ist die Burg Landeck bei Klingenmünster. Um 1200 als staufische Reichsburg erbaut, war sie 1290 zur Ganerbenburg geworden. Nach dem Interregnum besaßen die Grafen von Saabrücken-Bitsch und der von König Rudolf v. Habsburg eingesetzte Otto. v. Ochsenstein die Burg je zur Hälfte. 1379 erhielt Kurpfalz einen Anteil aus dem Ochsensteiner Besitz und besaß damit 1/4 der Burg. 1405 kaufte der Bischof v. Speyer die Hälfte des Ochsensteiner Anteils und besaß damit 1/4 der Burg . Im 15. Jhdt gab es inzwischen diese Besitzerparteien: die Grafen von Zweibrücken-Bitsch, die Herren von Ochsenstein und das Hochstift Speyer. Die Urkunde des Burgfriedensvertrag ist erhalten und wird bei der Burgbesprechung Landeck vorgestellt. Als die Grafen von Zweibrück-Bitsch 1470 ausstarben, erhielt Kurpfalz deren Anteile und besaß nun die Burg zu 3/4, der Bischof v. Speyer zu 1/4. Dies hatte bis zur Übernahme durch die Franzosen Ende des 18. Jhdt. Bestand.

Weitere Beispiele für Ganerbenburgen in der Pfalz:

    • Burg Spangenberg
    • Burg Alt-Wolfstein: 1363  gab es 8 Gemeiner
    • Lindelbrunn ab 1358
    • Frankenstein (Pfalz) ab 1390, 3 Gemeiner
    • Burg Erfenstein von 1345 bis 1415
    • Drachenfels: 1476 gab es 13 Gemeiner, 1478 schon derer 16 und nach dem Ausbau auf dem westlichen Felsstock mit neuem Wohnraum hatte die Burg 1510 25 Gemeiner, von denen Franz v. Sickingen der bedeutendste war. Allerdings haben die Gemeiner die Burg Drachenfels überwiegend nicht selbst bewohnt.
    • Meistersel ab Mitte des 14.Jhdt durch Besitzteilung. Bis zu 8 Adelsfamilien hatten einen Anteil an ihr, darunter KF Rupprecht II. v. d. Pfalz und ab 1404 der Bischof von Speyer.
    • Neubaumburg: Am 11. März 1419 teilten sich der Erzbischof Johann II. von Mainz und Graf Johann V. von Sponheim-Starkenburg die innere Burg.
Ganerbenburg Burg Landeck, Modell im Burgmuseum 2018
Luftbild Gesamtanlage von Südosten
Ganerbenburg Drachenfels (eigene Rekonstruktion)
Lindelbrunn (1317) mit Unterburg aus Süden
Ganerbenburg Lindelbrunn (eigene Rekonstruktion)
Ganerbenburg Frankenstein um 1455 (eigene Rekonstruktion)
0
Eine lebendige Diskussion auf dieser Seite ist möglich und erwünscht. Bitte teile Deine Sicht mit uns.x