Geschichte der Burg Alt-Wolfstein
Die Ruine der Burg Alt-Wolfstein liegt am Osthang des Königsberges an der engsten Stelle des Lautertales nördlich der Ortschaft Wolfstein.
Das „castrum nostrum dictum Woluistein” wird erstmals 1275 in der Stadtgründungsurkunde von Wolfstein durch König Rudolf von Habsburg erwähnt. Hieraus kann gefolgert werden, dass es sich bei Alt-Wolfstein um eine Reichsburg handelte. Es wird jedoch allgemein angenommen, dass die Burg bereits zur Zeit Barbarossas (Regentschaft 1152-1190) erbaut worden war und im Gürtel mit weiteren Reichsburgen (Nanstein, Hohenecken, Beilstein, Wilenstein) eine Schutzfunktion für die Kaiserpfalz in Kaiserslautern inne hatte.
Die Dokumentenlage zu Alt-Wolfstein ist dürftig und wir erfahren erst viel später, dass die alte Reichsburg 1312 durch König Heinrich VII. an den Domherren Heinrich von Sponheim, 1323 durch König Ludwig den Bayern an König Johann von Böhmen, 1325 durch diesen an Graf Georg I. von Veldenz und 1332 zusammen mit Kaiserslautern an Erzbischof Balduin von Trier verpfändet wurde. Im Jahr 1363 befand sich Alt-Wolfstein im Ganerbenbesitz von 8 Gemeinern aus dem Geschlecht derer von Sponheim, deren Nennung ich mir hier erspare. Mit der Aufnahme neuer Gemeiner wurde wohl das Ziel verfolgt, dringend benötigtes Geld für den Unterhalt der Burg und für den Bau neuer Gebäude aufzubringen.
Um 1320 wurde vermutlich die Burg (Neu-) Wolfstein erbaut. Zu dieser Zeit und bis 1323 wohnten Graf Heinrich II. von Spanheim-Starkenburg und seine Gattin Loretta noch auf Alt-Wolfstein. Warum Alt-Wolfstein durch Neu-Wolfstein abgelöst wurde, ist nicht zweifelsfrei zu beantworten.
Im ausgehenden 14. Jahrhundert kam Alt-Wolfstein als “Raubritterburg” in Verruf. Nach den Erkenntnissen des “Altmeisters der pfälzischen Burgenforschung”, J.G. Lehmann (siehe Kapitel “Quellen”), hatte 1363 einer der Ganerben, Wynant von Spanheim, von der Burg aus dem Bischof Gerhart von Speyer großen Schaden zugefügt. Dieser zog vor die Burg und nahm sie ein. Genaues über den Ablauf der Einnahme erfährt man leider nicht. Jedenfalls scheint die Einnahme im Handstreich erfolgt zu sein, denn es wurde nicht über eine langwierige Belagerung berichtet. Denkbar, dass die Speyerer Mannen unter Anwendung einer List in die Burg gelangten. Nach der Einnahme der Burg, setzte sich der Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz als Vermittler zur Lösung des Konflikts ein. Die Verhandlungen wurden in Neustadt geführt. Im Ergebnis mussten die beteiligten Spanheimer Gemeiner dem Hochstift Speyer ewige Erbmannschaft geloben und auch noch eine Geldstrafe von 40 Gulden zahlen. Im Gegenzug gab der Bischof die Burg an die Spanheimer zurück.
Die gleichen Gemeiner traten 1397 erneut als “Wegelagerer” in Erscheinung, die Kaufleute und Pilger belästigten und brandschatzten. Zu geringe Einnahmen aus den Zugehörden (dem fehlenden Hinterland) waren wohl die Triebfeder. Die Kurfürsten von Trier und Pfalz schlossen 1397 ein Bündnis zu deren Bestrafung, Nach der Zerstörung der Burg Steinkallenfels (Landkreis Bad Kreuznach) lenkten die Gemeiner ein und wurden auf ihrer Burg Alt-Wolfstein verschont.
Doch schon wenige Jahre später, im Jahr 1400, machten sich die Gemeiner den lothringischen Herzog Karl den Kühnen zum Feind. Ein gewisser “Nicals Vogt und Herr von Hunolstein” war gegen Zahlung eines üppigen Betrages auf der Flucht vor dem Lothringer in der Burg aufgenommen worden. Karl der Kühne zog nun zusammen mit seinem Schwiegervater, dem inzwischen zum deutschen König gewählten Kurfürsten Ruprecht, vor die Burg. Lehmann schreibt: “(Sie) zogen vor die Burg, um sie zu belagern und hart zu bedrängen, allein es gelang ihnen nicht, diese einzunehmen, und als das Unternehmen immer mehr Kosten verschlang, einigte man sich.” Die Gemeiner mussten ein Viertel der Anlage an Kurpfalz abgeben. Nun hatte der Kurfürst auch das Recht, eigene Leute dort einzusetzen. Der eingesetzte kurpfälzische Amtmann konnte die Rechnungslegung der Burggemeinschaft kontrollieren, ohne sich freilich an den Kosten für den Burgunterhalt und die Bewachung zu beteiligen. Die Vorfälle des Jahres 1400 wirkten nachhaltig und man hörte in der Folgezeit nichts mehr von neuen Übergriffen der Ganerben.
Mit dem Aussterben des Geschlechts der Sponheimer 1437 fielen deren Anteile je zur Hälfte an Baden und Veldenz. Als 1444 mit Friedrich das Veldenzer Grafengeschlecht ausstarb, trat Herzog Ludwig von Zweibrücken, der Sohn des Pfalzgrafen Stefan von Zweibrücken, die Erbschaft an.
Im sog. Fürstenkrieg 1462 besiegte Friedrich I. v. d. Pfalz in der Schlacht bei Pfeddersheim die verbündeten Herzog Ludwig der Schwarze von Zweibrücken und Markgraf von Baden. Diese mussten danach alle durch die spanheimische Erbschaft gewonnenen Anteile an Kurpfalz abtreten. Kurfürst Friedrich I. v. d. Pfalz besaß nun als Hauptanteilseigner 70% von Alt-Wolfstein.
1504, während des Landshuter Krieges (“Bayerische Fehde”), gelang es Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, dem Sohn des Ludwig des Schwarzen, die Burg im Handstreich zu erobern. Der pfälzische Kurfürst, inzwischen Philipp, konnte das nicht ungesühnt geschehen lassen und ließ die Burg Alt-Wolfstein bei der Rückeroberung noch im selben Jahr stürmen, “brennen und zerreissen”. Sie blieb ab 1509 und bis zur französischen Revolution kurpfälzisch, wurde aber nicht wieder aufgebaut. Dazu fehlten die finanziellen Mittel und seit Errichtung von Neu-Wolfstein auch das strategische Interesse, zumal Alt-Wolfstein für eine Aufrüstung zur Kanonenburg im Pulverwaffenzeitalter völlig untauglich war.