Torbauten inkl. Torsicherungen
Torbauten inkl. Torsicherungen
Als Durchlass in der Wehrmauer war das Tor eine Schwachstelle jeder Burganlage. Je höher die Anforderungen an die Wehrhaftigkeit waren, desto stärker musste das Burgtor ausgeführt werden. Aber auch der Status des Burgherrn war von Bedeutung. Ein imposant gestaltetes Burgtor betonte mit einer repräsentativen Erscheinung den Machtanspruch und Autorität des Besitzers und sollte übermütige Angreifer einschüchtern.
Arten von Torbauten
Das Mauertor
Die einfachste Form war das Mauertor, das nur durch einen darüber angelegten Wehrgang und/oder einen Wehrerker aus Stein oder Holz gesichert war.
Torhaus, Torturm
Seit dem Hochmittelalter wurden Tore öfter mit einem Torhaus oder Torturm überbaut, der jedoch keine flankierende Verteidigung erlaubte.
Ein Torturm waren in der Regel massiv und aus Stein gebaut, um den Angriffen von Belagerern standzuhalten. Er konnte mehrere Stockwerke haben, die durch Treppen verbunden waren. Oft war der Torturm mit Schießscharten ausgestattet, die es den Verteidigern ermöglichten, Angreifer ins Visier zu nehmen.
Doppelturmtor
Erst ab dem 13. Jh. kam es zu aufwändigeren Toranlagen. So ist bei einem Doppelturmtor der Burgeingang von zwei feldseitig flankierenden Türmen gesichert. Diese beiden Türme waren häufig als Halbschalentürme, d.h. zur Burgseite offene Türme, ausgebildet.
Manche spätmittelalterlichen Torbauten erhielten zur Sicherung einen Torzwinger vorgelegt (Gräfenstein, Landeck).
Torsicherungen
Über dem Portal der Burgtores konnten Wehrerker zur Verteidigung angebracht sein, Auch hölzerne Hurden, die über die Mauerflucht auskragten, sicherten den Raum vor dem Tor (Drachenfels, Landeck).
Die Torflügel bestanden aus starken, außen mit Eisen bewehrten Bohlen.
Fallgatter
Auf mittelalterlichen Burgen und Festungen gehörte ab dem 12. Jahrhundert das Fallgatter in Torbauten zum Standard und war ein ergänzendes Element zu den Torflügeln. Es ist keine Erfindung des mittelalterlichen Burgenbaus, sondern bereits in antiken Stadttoren (Bsp. Porta Nigra in Trier) anzutreffen. Beim Fallgatter handelt sich um eine schwere, meist aus Holz oder Metall gefertigte Gitterkonstruktion, die in einem vertikalen Schacht aufgehängt wurde. Seitliche Nuten oder Rinnen am Tor dienten der Führung des Fallgatters. Das Fallgatter konnte mittels Ketten, die um eine Winde gewickelt waren, schnell herabgelassen werden, und damit den Zugang zur Burg blockieren. Die Winde befand sich gewöhnlich in einem im Obergeschoss des Torturms liegenden Raum, der sog. Windenkammer.
Beispiel: Fallgatter auf Burg Gräfenstein
Der Torturm von Burg Gräfenstein war zweigeschossig. Im oberen Geschoss war Platz für die Winde des Fallgatters und für eine dort vermutete Pechnase (Vorbau). Das Obergeschoss zur Kernburg war hinten offen, damit sich dem Feind bei Eroberung des Torturms keine Stellung zur Abwehr des Verteidigungsfeuers aus der Kernburg bot.
Sicherung von Torfahrten
Gusslöcher im Scheitel von Torfahrten (Hardenburg, Drachenfels, Falkenstein) dienten neben ihrer Wehrfunktion (Schieß-/Wurföffnung) auch als Rufloch zur Kommunikation und zur Beförderungen von Lebensmitteln, Pulver und Waffen in die oberen Torebenen.
Zugbrücken
Mit Brücken über den angelegten Burggraben versuchte man die Wege in die Burg zusätzlich zu sperren. Als solche kamen Zugbrücken (Neuleiningen, Lichtenberg Drittes Tor, Felsentreppe Blumenstein), Klapp- und Wippbrücken (Meistersel, Landeck, Falkenburg, Falkenstein) in Betracht.